Information nach VSBG

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§36 VSBG)

Wir, die Fa. Zimmerei / Holzbau Linhart, sind grundsätzlich nicht bereit und nach VSBG nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Darauf möchten wir Sie gerne vorsorglich Hinweisen.
Denn wir sind der Meinung:

``Man sollte nie im Streit auseinander gehen, denn man weiß nicht was morgen passiert!“

(volkstümliches, altes Sprichwort)

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