Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§36 VSBG)
Wir, die Fa. Zimmerei / Holzbau Linhart, sind grundsätzlich nicht bereit und nach VSBG nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Darauf möchten wir Sie gerne vorsorglich Hinweisen.
Denn wir sind der Meinung:
``Man sollte nie im Streit auseinander gehen, denn man weiß nicht was morgen passiert!“
(volkstümliches, altes Sprichwort)